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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, auf das Arbeitsrecht für den öffentlichen und privaten Bildungssektor zugeschnittenen Prozess. Nach der Aktenanalyse prüfen wir die Wirksamkeit der Kündigung unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), spezieller tarifvertraglicher Regelungen für den öffentlichen Dienst (z.B. TV-L/TVöD) und des individuellen Arbeitsvertrags. Wir ermitteln die Höhe einer angemessenen Abfindung, die sich typischerweise an 0,5 bis 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr orientiert. In über 80% der Fälle gelingt eine außergerichtliche Einigung. Andernfalls bereiten wir die Kündigungsschutzklage fristgerecht innerhalb der 3-Wochen-Frist vor dem zuständigen Arbeitsgericht umfassend vor.
Lokale Aspekte — Germany
Die Rechtslage für Lehrkräfte in Germany variiert je nach Beschäftigungsverhältnis (Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst, Privatschullehrkraft). Während für beamtete Lehrer das Beamtenrecht gilt und eine Abfindung im engeren Sinne ausscheidet, sind angestellte Lehrkräfte an staatlichen und privaten Schulen durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützt. Unser Team berücksichtigt diese Unterschiede bundesweit und passt die Strategie an die lokale Gerichtspraxis der jeweiligen Arbeitsgerichte an, ob in großen Stadtstaaten oder in Flächenländern. Wir vertreten Lehrkräfte in ganz Germany, von den Ballungsräumen bis in ländliche Regionen.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Abfindungshöhe (Richtwert) | 0,5 – 1,0 Monatsgehälter pro Dienstjahr |
| Klagefrist bei Kündigung | 3 Wochen nach Zugang des Schreibens |
| Typische Verfahrensdauer (außergerichtlich) | 4 – 12 Wochen |
| Relevante Tarifverträge | TV-L, TVöD, BAT (Altfälle) |
| Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung | Ja, bei Abfindung > Freigrenze |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) / TV-L, TVöD
- Individueller Arbeits- oder Tarifvertrag
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Besonderheiten gelten bei der Kündigung von Lehrkräften?
Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz sind spezielle Regelungen zu beachten, wie etwa Kündigungsfristen zum Schulhalbjahr, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Beamten oder tarifvertragliche Schutzvorschriften für Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Prüfung des Einzelfalls ist daher essentiell.
Kann ich auch als beamtete Lehrkraft eine Abfindung erhalten?
Beamte erhalten keine Abfindung im arbeitsrechtlichen Sinne. Bei einer Entlassung oder Verbeamtung auf Widerruf können jedoch unter bestimmten Umständen Übergangsbeihilfen oder Ausgleichszahlungen eine Rolle spielen, die einer Beratung bedürfen.
Was passiert, wenn die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verstrichen ist?
Die Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bei Fristversäumnis ist die Kündigung grundsätzlich als wirksam hinzunehmen. Eine sofortige anwaltliche Konsultierung nach Kündigungserhalt ist daher dringend zu empfehlen.
Wie viel kostet eine Abfindungsberatung für Lehrkräfte in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Beratung (z.B. nur Erstberatung, außergerichtliche Verhandlungsführung oder Prozessvertretung) und der Komplexität des Falls. Für eine fundierte Erstberatung zur Lageeinschätzung fallen in der Regel feste Pauschalen an. Ein detailliertes, transparentes Angebot erhalten Sie nach Schilderung Ihres konkreten Falls.