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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, auf das deutsche Arbeitsrecht zugeschnittenen Prozess. Zunächst analysieren wir Ihre Kündigung und den zugrundeliegenden Arbeitsvertrag auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Wir prüfen, ob ein Sozialauswahlverfahren nach § 1 Abs. 3 KSchG eingehalten wurde oder ob verhaltens- oder personenbedingte Kündigungsgründe vorliegen. Im nächsten Schritt fordern wir die erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber an und bereiten eine fundierte Verhandlungsposition vor. Unser Ziel ist stets eine einvernehmliche, für Sie vorteilhafte Lösung. Scheitern die Verhandlungen, erheben wir fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. In über 60% der Fälle gelingt eine außergerichtliche Einigung. Ein zentraler Schritt ist dabei die Prüfung auf eine betriebsbedingte Kündigung, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abfindung in Höhe von 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr verhandelt werden kann.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis und die Spruchpraxis der Gerichte können in Germany regional variieren. Während die gesetzlichen Grundlagen bundeseinheitlich sind, unterscheiden sich die Gerichte in Ballungsräumen wie Germany teilweise in der Bewertung von Kündigungsgründen oder der Bemessung von Abfindungen von der Rechtsprechung in ländlicheren Regionen. Unser nationales Team mit Sitz in Germany ist mit diesen regionalen Nuancen vertraut und passt die Verhandlungsstrategie entsprechend an. Wir berücksichtigen branchenspezifische Besonderheiten des Finanzsektors, wie variable Vergütungsbestandteile oder besondere Compliance-Pflichten, die für die Berechnung der Abfindung relevant sind. Unsere Beratung ist daher stets auf die konkreten Umstände in Ihrem Arbeitsumfeld zugeschnitten.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verhandlungsdauer | 2 bis 6 Wochen |
| Gängige Abfindungshöhe (brutto) | 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Jahr |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen nach Kündigungszugang |
| Erfolgsquote außergerichtliche Einigung | Über 60% |
| Typischer Prüfungsumfang Vertrag | Kündigung, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Besonderheiten gelten bei der Kündigung von Finanzberatern?
Für Finanzberater sind oft spezielle vertragliche Klauseln zu beachteten Ruhezeiten, Compliance-Verstößen oder der Mitnahme von Kundenstämmen relevant. Diese können die Wirksamkeit einer Kündigung und die Höhe einer Abfindung maßgeblich beeinflussen. Wir prüfen, ob solche Klauseln wirksam sind und ob der Arbeitgeber sie korrekt angewandt hat.
Kann ich auch bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung eine Abfindung verlangen?
Ja, auch bei einer fristlosen Kündigung nach § 626 BGB kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Abfindungsanspruch entstehen, beispielsweise im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder wenn die Kündigung zwar sozial ungerechtfertigt, aber nicht unwirksam ist. Die Erfolgsaussichten sind hier jedoch komplexer und bedürfen einer intensiven Prüfung.
Was passiert, wenn die Dreiwochenfrist für die Klage fast abgelaufen ist?
In solchen Eilfällen handeln wir prioritär. Wir können noch am selben Tag die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, um Ihre Ansprüche zu wahren. Parallel beginnen wir umgehend mit der Prüfung der Kündigung. Eine vorherige Kontaktaufnahme ist daher in jedem Fall dringend zu empfehlen.
Wie viel kostet eine Abfindungsberatung für Finanzberater in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand, der Komplexität des Falls (z.B. Anzahl der streitigen Punkte, Höhe des Gehalts) und dem gewählten Verfahrensweg (reine Beratung, Verhandlungsführung oder Prozessvertretung). Als grobe Orientierung für eine umfassende außergerichtliche Vertretung liegen die Kosten für Mandate mittlerer Komplexität im mittleren vierstelligen Bereich. Wir erstellen Ihnen nach einer ersten Prüfung stets ein transparentes, individuelles Angebot.