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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser methodischer Ansatz zur Berechnung Ihrer Abfindung beginnt mit einer detaillierten Prüfung Ihres Arbeitsvertrags, der letzten Gehaltsabrechnungen und des Kündigungsschreibens. Wir analysieren die Rechtmäßigkeit der Kündigung gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und berechnen den gesetzlichen und gegebenenfalls tarifvertraglichen Anspruch. Ein zentraler Faktor ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit, wobei pro Jahr ein Bruttomonatsgehalt als Richtwert gilt, jedoch richterliche Billigkeitskorrekturen gemäß § 1a KSchG bis zu 50% der errechneten Summe betragen können. Wir empfehlen stets, vor gerichtlichen Schritten die Verhandlungsoption zu prüfen, wie in unserem Leitfaden Wie Verhandle Ich Eine Abfindung? erläutert.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis und die Spruchpraxis der Gerichte können regional variieren. Während die gesetzlichen Grundlagen des Kündigungsschutzes bundeseinheitlich im KSchG geregelt sind, entwickeln einzelne Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte unterschiedliche Grundsätze zur Billigkeitskontrolle von Abfindungen. Unser nationales Netzwerk ermöglicht es uns, diese regionalen Besonderheiten, sei es in wirtschaftsstarken Ballungsräumen oder in strukturschwächeren Regionen, in unsere strategische Beratung einzubeziehen. Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland und passen unsere Argumentation den örtlichen Gegebenheiten an.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Relevanter Berechnungszeitraum | Dauer der Betriebszugehörigkeit |
| Berechnungsgrundlage | Bruttomonatsverdienst |
| Typischer Richtwert pro Jahr | 0,5 - 1,0 Monatsgehälter |
| Gesetzliche Klagefrist | 3 Wochen nach Kündigungszugang |
| Häufige Verhandlungsdauer | 2 - 6 Monate |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Faktoren fließen in die Berechnung der Abfindung ein?
Die Höhe einer Abfindung wird primär durch die Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit, das letzte Bruttomonatsgehalt, das Lebensalter des Arbeitnehmers und die sozialen Umstände der Kündigung bestimmt. Zudem sind tarifvertragliche Regelungen und eine eventuelle Betriebsvereinbarung zu berücksichtigen. Die endgültige Summe ist stets Verhandlungssache oder unterliegt der richterlichen Billigkeitsentscheidung.
Besteht immer ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur in speziellen gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Bei einer unwirksamen Kündigung kann der Arbeitnehmer hingegen primär auf Weiterbeschäftigung klagen. Die Abfindung ist dann oft Ergebnis eines Vergleichsverfahrens.
Welche Fristen sind nach Erhalt einer Kündigung zu beachten?
Die zentrale Frist ist die dreiwöchige Klagefrist vor dem Arbeitsgericht zur Anfechtung der Kündigung gemäß § 4 KSchG. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Eine verspätete Klage führt zum Verlust des Kündigungsschutzes. Daher ist eine umgehende anwaltliche Prüfung unerlässlich. Weitere Schritte erläutern wir im Guide [Was Tun Nach Einer Kündigung?](/library/guides/what-to-do-when-fired/).
Wie viel kostet die anwaltliche Berechnung und Durchsetzung einer Abfindung in Deutschland?
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom individuellen Gegenstandswert Ihrer Rechtssache ab, der sich aus Ihrer Bruttojahresvergütung und der begehrten Abfindungssumme ergibt. Für eine erste Einschätzung Ihrer Ansprüche und der voraussichtlichen Kosten bieten wir eine kostengünstige Ersteinschätzung an. Ein detailliertes, transparentes Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen.