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Unsere Leistungen
Prozess

Unser methodischer Ansatz folgt einem strukturierten Vier-Stufen-Plan, der auf dem deutschen Kündigungsschutzrecht basiert. Zunächst analysieren wir schriftlich die erhaltene Kündigung auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit gemäß § 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) und prüfen individuelle Ausschlussfristen, die oft nur drei Wochen betragen. Anschließend ermitteln wir Ihre konkreten Ansprüche, etwa auf Abfindung, Zeugnis oder Urlaubsabgeltung. In der dritten Phase unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Interessenwahrung, sei es durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder im Rahmen einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Falls erforderlich, bereiten wir die Klageerhebung strategisch vor. Ein zentraler Bestandteil ist die Prüfung Ihres Anspruchs auf Wie Wird Die Abfindung Berechnet?, um eine realistische Verhandlungsbasis zu schaffen.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis in Germany ist bundeseinheitlich durch das Kündigungsschutzgesetz geprägt, doch die Spruchpraxis der über 100 Arbeitsgerichte kann regional variieren. Gerichte in wirtschaftsstarken Ballungsräumen wie Munich oder Frankfurt haben oft andere Fallzahlen und Schwerpunkte als ländliche Regionen. Zudem spielen tarifvertragliche Besonderheiten bestimmter Branchen, die regional konzentriert sind, eine große Rolle. Unser nationales Team ist mit diesen lokalen Gegebenheiten vertraut und passt die Strategie entsprechend an. Ob in den industriellen Zentren des Ruhrgebiets oder den Dienstleistungsmetropolen wie Hamburg – wir gewährleisten eine auf den jeweiligen Gerichtsstandort zugeschnittene Vertretung.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Prüfungsfrist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen nach Zugang |
| Typische Verfahrensdauer vor Arbeitsgericht | 4 bis 12 Monate |
| Übliche Abfindungshöhe (Richtwert) | 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr |
| Erstberatung (Dauer) | ca. 60-90 Minuten |
| Rechtsmittel gegen Urteil | 1 Monat |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Frist muss ich nach Erhalt der Kündigung unbedingt beachten?
Die absolut zwingende Frist ist die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG. Sie beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Versäumnis führt zum unwiderruflichen Verlust des Kündigungsschutzes. Eine vorherige anwaltliche Prüfung ist daher dringend zu empfehlen.
Kann ich auch gegen eine angeblich einvernehmliche Aufhebung vorgehen?
Ja. Oft werden Aufhebungsverträge unter Druck unterschrieben. Wir prüfen, ob Willensmängel wie arglistige Täuschung oder Drohung vorliegen (§ 123 BGB). Auch die Einhaltung des gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerbetrieblicher Anbahnung (§ 623 BGB) ist zu kontrollieren. Ein schnelles Vorgehen ist essenziell.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber während des Verfahrens insolvent wird?
Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. auf Gehalt, Abfindung) sind Insolvenzforderungen. Für bestimmte Forderungen der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung springt die Insolvenzgeldstelle ein. Ihr Kündigungsschutzprozess wird unterbrochen und muss als Insolvenztabelle-Forderung angemeldet werden.
Wie viel kostet die anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem streitwertabhängigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für eine außergerichtliche Beratung und Prüfung fallen in der Regel Gebühren zwischen 200 und 500 Euro netto an. Bei gerichtlicher Vertretung können Kosten in Abhängigkeit vom Verfahrensverlauf entstehen. Da der Streitwert von vielen Faktoren abhängt, empfehlen wir die Einholung eines individuellen Kostenrahmens im Erstgespräch.