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Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Beratung zu Ansprüchen nach dem AGG bei Diskriminierung am Arbeitsplatz. Professionelle rechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer in ganz Germany.

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Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Germany
Ein Arbeitnehmer mit einer sichtbaren Behinderung wird bei internen Beförderungen konsequent übergangen, obwohl seine Qualifikationen denen der Kollegen entsprechen. Solche Situationen sind klassische Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. Die Geltendmachung der daraus resultierenden Ansprüche erfordert fundierte rechtliche Expertise. Unser bundesweit tätiges Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht bietet Ihnen hierfür die notwendige Unterstützung und klärt Ihre ersten Schritte in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ähnlich wie bei einem Online-Arzt in Germany.

Unsere Leistungen

Prozess

App-Entwicklungsarbeit in Germany

Unser Vorgehen bei der Durchsetzung von AGG-Ansprüchen folgt einem strukturierten, rechtstechnischen Verfahren. Zunächst analysieren wir anhand Ihrer Unterlagen den mutmaßlichen Diskriminierungstatbestand und prüfen die Fristen – Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung verjähren in der Regel binnen zwei Monaten nach Kenntniserlangung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer aussagekräftigen Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber, fordern die erforderlichen Unterlagen an und bereiten gegebenenfalls eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht vor. Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Beweislastregeln des AGG, die den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. In über 60% der Fälle kann bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Einigung erzielt werden.

Lokale Aspekte — Germany

Die Rechtsdurchsetzung nach dem AGG unterliegt in Germany keiner regionalen Besonderheit, da es sich um ein bundeseinheitliches Gesetz handelt. Die Praxis der Arbeitsgerichte kann jedoch je nach Landgerichtsbarkeit variieren. Unser nationales Netzwerk ermöglicht es uns, diese unterschiedlichen Rechtsprechungstendenzen zu kennen und in unsere Strategie einzubeziehen. Ob in den großen Wirtschaftszentren oder in ländlicheren Regionen – wir stellen sicher, dass Ihre Ansprüche mit der gleichen Präzision und dem gebündelten Know-how unseres gesamten Teams vertreten werden. Unsere Beratung ist stets auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten, unabhängig von Ihrem Standort in Germany.

Projekt-Referenzparameter

ParameterReferenzwert
Typische Verjährungsfrist2 Monate nach Kenntnis
Mögliche EntschädigungshöheBis zu 3 Monatsgehälter (Regelfall)
Durchschnittliche Verfahrensdauer (außergerichtlich)4-8 Wochen
Erforderliche DokumentationSchriftverkehr, Zeugen, Stellenausschreibungen

Technologie-Stack

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 611a
  • Grundgesetz (GG) Art. 3
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

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Unser Team prüft Ihr Vorhaben und erstellt einen Erstbericht unverbindlich.

Oder schreiben Sie uns direkt an info@arbeitsrecht-anwalt24.com

Lassen Sie nicht zu, dass Diskriminierung Ihren beruflichen Weg bestimmt. Unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte stehen mit nationaler Expertise für Ihre Rechte nach dem AGG ein. Kontaktieren Sie uns für eine erste, vertrauliche Einschätzung Ihres Sachverhalts.

Haeufig gestellte Fragen

Welche Arten der Diskriminierung deckt das AGG ab?

Das AGG verbietet Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf unabhängig vom Geschlecht, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Identität. Dies umfasst den Zugang zum Arbeitsmarkt, beruflichen Aufstieg, Arbeitsbedingungen und Entgelt. Auch Belästigungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind erfasst, wobei wir Sie speziell bei [Belästigung am Arbeitsplatz](/practice-areas/workplace-rights/workplace-harassment/) unterstützen.

Was muss ich tun, wenn ich mich diskriminiert fühle?

Dokumentieren Sie den Vorfall so detailliert wie möglich (Datum, Ort, Beteiligte, Zeugen). Wenden Sie sich zunächst intern an die betriebliche Beschwerdestelle oder den Personalrat. Parallel ist die zeitnahe Konsultation eines Fachanwalts entscheidend, um die Zwei-Monats-Frist für mögliche Ansprüche nicht zu verpassen. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte strategisch zu planen.

Kann ich auch bei einer Bewerbung diskriminiert worden sein?

Ja, der Diskriminierungsschutz des AGG gilt bereits für die Phase der Bewerbung und Stellenauswahl. Wenn Sie aufgrund eines AGG-Merkmals abgelehnt wurden, obwohl Sie qualifiziert waren, können Sie unter engen Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Der Nachweis ist anspruchsvoll, oft sind indirekte Indizien wie ungewöhnliche Auswahlverfahren entscheidend.

Wie viel kostet die Durchsetzung von AGG-Ansprüchen in Germany?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Beratung, der Komplexität des Falls und dem Verfahrensstadium (außergerichtlich, Klage). Einfache Erstberatungen bieten wir oft pauschal an. Für eine Mandatsvertretung orientieren sich die Gebühren an der Gegenstandswert-Regelung der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG). Ein genaues, transparentes Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen in einem unverbindlichen Erstgespräch.