Sprechen Sie jetzt mit einem Anwalt — kostenlose Einschätzung
Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
Läuft im Browser · kostenlos · vertraulich
Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen bei der Durchsetzung von AGG-Ansprüchen folgt einem strukturierten, rechtstechnischen Verfahren. Zunächst analysieren wir anhand Ihrer Unterlagen den mutmaßlichen Diskriminierungstatbestand und prüfen die Fristen – Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung verjähren in der Regel binnen zwei Monaten nach Kenntniserlangung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer aussagekräftigen Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber, fordern die erforderlichen Unterlagen an und bereiten gegebenenfalls eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht vor. Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Beweislastregeln des AGG, die den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. In über 60% der Fälle kann bereits im außergerichtlichen Verfahren eine Einigung erzielt werden.
Lokale Aspekte — Germany
Die Rechtsdurchsetzung nach dem AGG unterliegt in Germany keiner regionalen Besonderheit, da es sich um ein bundeseinheitliches Gesetz handelt. Die Praxis der Arbeitsgerichte kann jedoch je nach Landgerichtsbarkeit variieren. Unser nationales Netzwerk ermöglicht es uns, diese unterschiedlichen Rechtsprechungstendenzen zu kennen und in unsere Strategie einzubeziehen. Ob in den großen Wirtschaftszentren oder in ländlicheren Regionen – wir stellen sicher, dass Ihre Ansprüche mit der gleichen Präzision und dem gebündelten Know-how unseres gesamten Teams vertreten werden. Unsere Beratung ist stets auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten, unabhängig von Ihrem Standort in Germany.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verjährungsfrist | 2 Monate nach Kenntnis |
| Mögliche Entschädigungshöhe | Bis zu 3 Monatsgehälter (Regelfall) |
| Durchschnittliche Verfahrensdauer (außergerichtlich) | 4-8 Wochen |
| Erforderliche Dokumentation | Schriftverkehr, Zeugen, Stellenausschreibungen |
Technologie-Stack
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 611a
- Grundgesetz (GG) Art. 3
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Angebot anfordern
Unser Team prüft Ihr Vorhaben und erstellt einen Erstbericht unverbindlich.
Oder schreiben Sie uns direkt an info@arbeitsrecht-anwalt24.com
Haeufig gestellte Fragen
Welche Arten der Diskriminierung deckt das AGG ab?
Das AGG verbietet Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf unabhängig vom Geschlecht, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Identität. Dies umfasst den Zugang zum Arbeitsmarkt, beruflichen Aufstieg, Arbeitsbedingungen und Entgelt. Auch Belästigungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind erfasst, wobei wir Sie speziell bei [Belästigung am Arbeitsplatz](/practice-areas/workplace-rights/workplace-harassment/) unterstützen.
Was muss ich tun, wenn ich mich diskriminiert fühle?
Dokumentieren Sie den Vorfall so detailliert wie möglich (Datum, Ort, Beteiligte, Zeugen). Wenden Sie sich zunächst intern an die betriebliche Beschwerdestelle oder den Personalrat. Parallel ist die zeitnahe Konsultation eines Fachanwalts entscheidend, um die Zwei-Monats-Frist für mögliche Ansprüche nicht zu verpassen. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte strategisch zu planen.
Kann ich auch bei einer Bewerbung diskriminiert worden sein?
Ja, der Diskriminierungsschutz des AGG gilt bereits für die Phase der Bewerbung und Stellenauswahl. Wenn Sie aufgrund eines AGG-Merkmals abgelehnt wurden, obwohl Sie qualifiziert waren, können Sie unter engen Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Der Nachweis ist anspruchsvoll, oft sind indirekte Indizien wie ungewöhnliche Auswahlverfahren entscheidend.
Wie viel kostet die Durchsetzung von AGG-Ansprüchen in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Beratung, der Komplexität des Falls und dem Verfahrensstadium (außergerichtlich, Klage). Einfache Erstberatungen bieten wir oft pauschal an. Für eine Mandatsvertretung orientieren sich die Gebühren an der Gegenstandswert-Regelung der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG). Ein genaues, transparentes Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen in einem unverbindlichen Erstgespräch.