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Prozess

Unser Vorgehen basiert auf einer strukturierten Fallanalyse nach den Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Zunächst prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kündigung anhand von Schriftverkehr, Arbeitsvertrag und Zeugenaussagen. In über 70% der Fälle kann eine einvernehmliche Lösung im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung erzielt werden. Scheitert diese, bereiten wir die Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht vor, wobei wir Fristen, beispielsweise die Dreiwochenfrist nach § 4 KSchG, strikt einhalten. Unser Team setzt dabei auf eine enge, transparente Kommunikation mit unseren Mandanten und eine präzise strategische Prozessführung.
Lokale Aspekte — Frankfurt
Die arbeitsrechtliche Praxis in Deutschland wird maßgeblich von der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Rechtsprechung der örtlichen Arbeitsgerichte beeinflusst. In Finanzzentren wie Frankfurt sind komplexe Vertragsgestaltungen und Konzernkündigungen häufiger, während in anderen Regionen oft klassische betriebsbedingte Kündigungen im Fokus stehen. Unser Team mit Sitz in Frankfurt ist durch seine nationale Vernetzung in der Lage, diese regionalen Besonderheiten und die spezifische Spruchpraxis der Gerichte, beispielsweise des Arbeitsgerichts Frankfurt, in die Mandatsstrategie einzubeziehen. Diese lokale Expertise kombinieren wir mit einem standardisierten, qualitätsgesicherten Beratungsansatz für alle Mandanten in unserem gesamten Tätigkeitsgebiet.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verfahrensdauer (erste Instanz) | 4-9 Monate |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen |
| Erfolgsquote außergerichtliche Einigungen | > 70% |
| Abfindungsrahmen (Beispielswerte) | 0,5 - 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Dienstjahr |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Frist muss ich bei einer Kündigung beachten?
Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine gesetzliche Ausschlussfrist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung (§ 4 KSchG). Diese Frist ist zwingend und kann nicht verlängert werden. Eine verspätete Klageerhebung führt zum Verlust des Kündigungsschutzes. Wir empfehlen, uns unverzüglich nach Erhalt der Kündigung zu kontaktieren, um die Fristwahrung sicherzustellen.
Kann ich auch ohne schriftliche Abmahnung gekündigt werden?
Eine Abmahnung ist keine zwingende Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung, jedoch in der Praxis ein wichtiges Beweismittel für den Arbeitgeber, um eine Pflichtverletzung darzulegen und die vergebliche Abmahnung als letztes Mittel zu dokumentieren. Fehlt sie, muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten anderweitig substantiiert darlegen und beweisen. Die konkreten Anforderungen hängen stark vom Einzelfall ab.
Was passiert im ersten Termin vor dem Arbeitsgericht?
Der erste Termin ist in der Regel ein Gütetermin. Das Gericht versucht, eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Hier werden die Positionen vorgetragen und oft ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Kommt keine Einigung zustande, wird der Termin zur Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung fortgesetzt. Wir bereiten unsere Mandanten intensiv auf diesen Termin vor.
Wie viel kostet ein Arbeitsrecht Anwalt in Frankfurt in Deutschland?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und der Verfahrensdauer. Für eine erste anwaltliche Einschätzung bieten wir in der Regel ein kostenpflichtiges Erstgespräch an. Für ein standardisiertes Kündigungsschutzverfahren erster Instanz liegen die außergerichtlichen Anwaltskosten typischerweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Wir erstellen Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen gerne einen transparenten, individuellen Kostenvoranschlag.