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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, auf das deutsche Arbeitsrecht zugeschnittenen Verfahren. Zunächst analysieren wir Ihre Kündigung oder den Auflösungsvertrag anhand der gesetzlichen Vorgaben wie des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und Ihrer individuellen Vertragsbestimmungen. Wir prüfen die sozialrechtliche Rechtfertigung, Formfehler und mögliche Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Technisch stützen wir uns auf eine umfassende Dokumentenanalyse und erstellen eine detaillierte Fallchronologie. Statistisch gesehen sind über 30% aller Kündigungen anfechtbar. Unser Ziel ist es, Ihre Verhandlungsposition zu stärken, sei es für eine Abfindungsverhandlung oder die Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage, für die eine Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung gilt.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis in Germany weist regionale Besonderheiten auf, die sich aus der unterschiedlichen Wirtschaftsstruktur und der Rechtsprechung der jeweiligen Landesarbeitsgerichte ergeben. In industriell geprägten Regionen sind Massenentlassungen und Betriebsübergänge ein häufigeres Thema, während in Dienstleistungszentren oft Fragen zu außerordentlichen Kündungen und Vertragsgestaltung im Vordergrund stehen. Unser nationales Netzwerk und unsere langjährige Erfahrung vor Gerichten in ganz Germany ermöglichen es uns, diese regionalen Nuancen in unsere Strategie einfließen zu lassen. Wir passen unsere Beratung präzise an die lokalen Gegebenheiten und die spezifische Rechtsprechung an, um für Mandanten in allen Bundesländern das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Prüfungsdauer für Kündigung | 1-3 Werktage |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen |
| Typische Dauer eines Gerichtsverfahrens (1. Instanz) | 6-12 Monate |
| Häufige Abfindungsspanne (Richtwert) | 0,5 - 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Dienstjahr |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
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Haeufig gestellte Fragen
Was ist der wichtigste erste Schritt nach Erhalt einer Kündigung?
Der absolut wichtigste Schritt ist die sofortige Prüfung der Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Diese beträgt nur drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündungserklärung. Verstreicht diese Frist ungenutzt, ist die Kündigung in der Regel bestandskräftig, und Ansprüche auf Wiedereinstellung oder Abfindung verfallen. Kontaktieren Sie daher umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um den Kündigungsgrund und Ihr weiteres Vorgehen prüfen zu lassen.
Wann liegt eine sozial ungerechtfertigte Kündigung vor?
Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt gemäß § 1 KSchG, wenn sie nicht durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Selbst bei Vorliegen eines solchen Grundes muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung vornehmen und prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle im Betrieb möglich ist. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt der Arbeitgeber.
Kann ich auch gegen einen Aufhebungsvertrag vorgehen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Aufhebungsvertrag kann anfechtbar sein, wenn er unter Druck, durch arglistige Täuschung oder unter Ausnutzung einer Zwangslage zustande gekommen ist. Auch eine unverhältnismäßig niedrige Abfindung kann ein Indiz für Sittenwidrigkeit sein. Eine gerichtliche Überprüfung ist möglich, jedoch sind die Hürden hier höher als bei einer einseitigen Kündigung. Eine vorherige anwaltliche Prüfung des Vertragsentwurfs ist dringend zu empfehlen.
Wie viel kostet Kündigung & Entlassung Beratung in Germany?
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Kündigungsrecht richten sich nach der Komplexität des Falls, dem streitwertbasierten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Einfache Erstberatungen können bereits ab einem niedrigen dreistelligen Betrag liegen. Für die gesamte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bis zum Abschluss eines Vergleichs oder Urteils muss mit einem mittleren vierstelligen Betrag gerechnet werden. Wir erstellen Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen gerne ein transparentes, individuelles Angebot.