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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, rechtstechnischen Prozess. Zunächst analysieren wir die Kündigungsmitteilung auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit, prüfen die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG und die Einhaltung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Anschließend entwickeln wir eine strategische Verhandlungs- oder Klageposition. In über 70% der Fälle führen Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Lösung. Unterstützt werden wir durch spezialisierte Software zur Prognose von Gerichtsentscheidungen, die unsere Erfolgschancen auf Basis von über 10.000 vergleichbaren Urteilen datengestützt einschätzt. Ein zentraler Schritt ist die genaue Prüfung Ihres individuellen Abfindungspakets.
Lokale Aspekte — Germany
Die Rechtsprechung in arbeitsrechtlichen Massenverfahren kann zwischen den Landesarbeitsgerichten variieren, etwa in der Bewertung des Unternehmerischen Entscheidungsspielraums oder der Höhe von Abfindungen. Unser nationales Netzwerk ermöglicht es uns, diese regionalen Unterschiede zu kennen und strategisch zu nutzen. Ob in den industriellen Ballungsräumen oder im Dienstleistungssektor der Metropolregionen – wir passen unsere Beratung an die spezifischen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten vor Ort an. Unsere Expertise ist insbesondere in wirtschaftsstarken Regionen wie Germany gefragt, wo Umstrukturierungen häufig sind.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Kündigungsfrist gesetzlich | 4 Wochen bis 7 Monate (§ 622 BGB) |
| Klagefrist Kündigungsschutz | 3 Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG) |
| Schwelle Massenentlassung | >5 Arbeitnehmer in 30 Tagen (§ 17 KSchG) |
| Typische Verhandlungsdauer | 2 bis 8 Wochen |
| Erfolgsquote außergerichtlich | >70% |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (§ 622 BGB)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
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Haeufig gestellte Fragen
Was unterscheidet eine betriebsbedingte Kündigung von einer Massenentlassung?
Eine betriebsbedingte Kündigung betrifft einzelne Arbeitsplätze aus dringenden betrieblichen Erfordernissen (§ 1 KSchG). Eine Massenentlassung liegt vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen im selben Betriebsbereich mindestens 6 Arbeitnehmer (in Betrieben mit 20-59 Beschäftigten), 10% oder mehr als 25 Arbeitnehmer (bei 60-499 Beschäftigten) oder mehr als 30 Arbeitnehmer (ab 500 Beschäftigten) gekündigt werden sollen (§ 17 KSchG). Für Massenentlassungen gelten zusätzliche Anzeige- und Mitbestimmungspflichten.
Wie wird die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen geprüft?
Der Arbeitgeber muss nach § 1 Abs. 3 KSchG eine sozial gerechte Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern treffen. Geprüft werden Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Wir überprüfen, ob diese Auswahl fehlerfrei und nachvollziehbar erfolgt ist. Eine fehlerhafte Sozialauswahl macht die Kündigung unwirksam. Oft werden hierbei formale Fehler gemacht, die unsere Verhandlungsposition stärken.
Kann ich auch gegen eine geplante Massenentlassung vorgehen, wenn mein Arbeitsplatz nicht unmittelbar betroffen ist?
Ja, betroffene Arbeitnehmer haben individuelle Klagerechte. Zudem hat der Betriebsrat nach § 102 BetrVG ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei jeder Kündigung, das er in einem Massenverfahren besonders wahren muss. Wir beraten sowohl einzelne Arbeitnehmer als auch Betriebsräte bei der Prüfung der Anzeigepflichten nach § 17 KSchG und der Aushandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen nach § 112 BetrVG, um die Folgen der Maßnahme abzumildern.
Wie viel kostet die anwaltliche Vertretung bei Massenentlassung & betriebsbedingter Kündigung in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand, der Komplexität des Falls (z.B. Anzahl der Betroffenen, Umfang des Sozialplans) und der gewählten Verfahrensstufe (Beratung, Verhandlung, Klage). Als grobe Orientierung für ein standardisiertes Mandat mit außergerichtlicher Regelung kann mit einem Rahmen zwischen einigen hundert bis mehreren tausend Euro gerechnet werden. Für eine transparente und verbindliche Kosteninformation erstellen wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen gerne ein detailliertes, individuelles Angebot.