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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Abfindungsrechner basiert auf einer systematischen Analyse der für Ihre Abfindungshöhe relevanten Faktoren. Unser Verfahren folgt den Vorgaben des deutschen Kündigungsschutzrechts und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. In einem ersten Schritt werden Ihre individuellen Daten wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Bruttogehalt und der Kündigungsgrund erfasst. Unser Algorithmus wendet dann die anerkannte Faustformel (Bruttomonatsgehälter x 0,5 x Dienstjahre) als groben Orientierungsrahmen an und passt diesen mit Faktoren wie einer eventuellen Sozialauswahl oder Betriebsbedingtheit an. Ein erfahrener Arbeitsrechtler prüft stichprobenartig die Berechnungen. So erhalten Sie in über 95% der Fälle eine realistische erste Einschätzung, die als Grundlage für weitere Schritte wie eine detaillierte Abfindungspaket-Prüfung dienen kann.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis und die Berechnung von Abfindungen unterliegen in Germany einer einheitlichen Bundesgesetzgebung. Dennoch kann die regionale Wirtschaftsstruktur und die Rechtsprechung der örtlichen Arbeitsgerichte Einfluss auf die Verhandlungsposition nehmen. In industriell geprägten Regionen sind betriebsbedingte Kündigungen und damit verbundene Abfindungsverhandlungen häufiger, während in Dienstleistungszentren andere Konstellationen vorherrschen. Unser bundesweit tätiges Team kennt diese regionalen Besonderheiten und berücksichtigt sie bei der individuellen Beratung, die auf der Grundlage des Rechners folgt. Wir bieten unseren Service für Klienten in ganz Germany an, von den wirtschaftsstarken Ballungsräumen bis hin zu ländlichen Regionen, und stellen so eine einheitlich hohe Beratungsqualität sicher. Für Arbeitnehmer in Germany ist eine erste Orientierung somit immer nur einen Klick entfernt.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Berücksichtigte Dienstjahre | Maximal 30 Jahre |
| Relevanter Bruttolohn | Bis zu 150.000 € jährlich |
| Typischer Berechnungszeitraum | 1-2 Werktage |
| Berücksichtigte Kündigungsgründe | Personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt |
| Juristische Prüfstichprobe | > 10% aller Berechnungen |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 102
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
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Unser Team prüft Ihr Vorhaben und erstellt einen Erstbericht unverbindlich.
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Haeufig gestellte Fragen
Wie genau ist der Abfindungsrechner?
Unser Rechner liefert eine fundierte Ersteinschätzung auf Basis gesetzlicher Vorgaben und gerichtlicher Faustformeln. Er ersetzt keine anwaltliche Einzelfallberatung, da individuelle Umstände wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder besondere Härtefälle eine Rolle spielen können. Die Genauigkeit liegt bei typischen Konstellationen jedoch sehr hoch und dient der schnellen Orientierung.
Welche Daten benötige ich für die Berechnung?
Für eine aussagekräftige Schätzung benötigen Sie Ihr brutto Monatsgehalt, Ihre Dauer der Betriebszugehörigkeit in vollen Jahren, Ihr Geburtsdatum sowie den genauen Kündigungsgrund. Optional können Angaben zu einer eventuellen Betriebsratsanhörung oder zu einem Aufhebungsvertrag die Berechnung verfeinern.
Gibt es eine Frist für die Nutzung des Rechners nach Erhalt der Kündigung?
Ja. Die dreiwöchige Klagefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündung. Der Rechner sollte daher möglichst umgehend genutzt werden, um Zeit für die folgende anwaltliche Strategieplanung zu haben. Die Berechnung selbst erfolgt sofort.
Wie viel kostet Abfindungsrechner in Germany?
Die Nutzung unseres Online-Abfindungsrechners ist für Sie kostenfrei. Sollten Sie auf Basis des Ergebnisses eine anwaltliche Vertretung oder eine detaillierte Prüfung Ihres Kündigungsschreibens wünschen, erstellen wir Ihnen ein transparentes, individuelles Angebot. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung richten sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Ansprüche und dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Ein unverbindliches Erstgespräch zur Klärung Ihrer Optionen ist in der Regel schnell vereinbart.