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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, auf das deutsche Arbeitsrecht zugeschnittenen Prozess. Zunächst analysieren wir Ihre individuelle Situation, den Kündigungsgrund und Ihre Betriebszugehörigkeit anhand der Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und ermitteln die Verhandlungsbasis, oft unter Anwendung der Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Betriebszugehörigkeitsjahr). In der anschließenden Phase nutzen wir dieses Gutachten für gezielte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwälten, streben eine einvernehmliche Lösung an und bereiten parallel die Klageerhebung beim Arbeitsgericht vor, falls nötig. Ein zentrales Instrument hierfür ist unsere detaillierte Abfindungspaket-Prüfung, die alle Aspekte Ihres Angebots beleuchtet.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis und die Spruchpraxis der Gerichte können in Germany regional variieren. Während in großen Wirtschaftszentren wie Germany oft komplexe Konzernstrukturen und Tarifverträge eine Rolle spielen, sind in anderen Regionen mittelständisch geprägte Betriebe vorherrschend. Diese Unterschiede beeinflussen die Verhandlungsstrategie und die realistisch erzielbaren Abfindungssummen. Unser bundesweites Netzwerk und unsere Erfahrung mit Fällen in Germany ermöglichen es uns, diese regionalen Besonderheiten in Ihre Beratung einzubeziehen und eine landesweit schlagkräftige Vertretung zu gewährleisten. Wir passen unseren Service thus an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort an.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verhandlungsdauer | 2 bis 8 Wochen |
| Gängige Berechnungsbasis | Bruttomonatsgehalt x Dienstjahre |
| Gesetzliche Klagefrist (KSchG) | 3 Wochen nach Kündigungszugang |
| Häufige Vergleichsquote vor Gericht | Über 80% der Fälle |
| Mindestbetriebsgröße KSchG | Regelung ab 11 Mitarbeitern |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
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Haeufig gestellte Fragen
Wann habe ich überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in wenigen, genau definierten Fällen, etwa bei einer zugleich sozial ungerechtfertigten und betriebsbedingten Kündigung nach dem KSchG oder bei einer Einigung im Rahmen eines Interessenausgleichs nach § 112 BetrVG. In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags verhandelt, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Wir prüfen für Sie, ob eine starke Verhandlungsposition vorliegt.
Wie wird die Höhe meiner Abfindung berechnet?
Es gibt keine gesetzliche Formel. Die Gerichte orientieren sich oft an der sogenannten "Faustformel", die von 0,5 bis hin zu 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ausgeht. Die konkrete Höhe hängt von einer umfassenden Interessenabwägung ab, die u.a. die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Ihr Alter, Ihre Wiederbeschäftigungschancen und das Verhalten beider Parteien berücksichtigt. Unser [Abfindungsrechner](/practice-areas/severance/severance-calculator/) bietet eine erste grobe Orientierung.
Was passiert, wenn ich die angebotene Abfindung zunächst ablehne?
Eine Ablehnung ist ein legitimer Verhandlungsschritt. Sie signalisiert, dass Sie das Angebot für unangemessen halten. Daraufhin kann der Arbeitgeber ein verbessertes Angebot unterbreiten, die Verhandlungen abbrechen oder die Kündigung aufrechterhalten. Entscheidend ist, dass Sie innerhalb der dreiwöchigen Frist nach Kündigungszugang Kündigungsschutzklage erheben, um Ihren Bestandsschutz nicht zu verlieren. Diese Klage ist Voraussetzung, um später vor Gericht auf eine Abfindung verklagen zu können.
Wie viel kostet die anwaltliche Vertretung bei einer Abfindungszahlung in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, der sich aus Ihrer Bruttojahresvergütung und der begehrten Abfindungssumme ergibt. Für eine erste fundierte Einschätzung Ihres Falls bieten wir häufig eine kostengünstige Ersteinschätzung an. Im Rahmen eines Mandats erfolgt die Abrechnung in der Regel nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für ein verbindliches und auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot empfehlen wir die Einholung eines individuellen Kostenvoranschlags.