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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, auf das deutsche Arbeitsrecht zugeschnittenen Prozess. Zunächst analysieren wir das Kündigungsschreiben und Ihre Vertragsunterlagen, um die Angemessenheit des vom Arbeitgeber behaupteten wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB zu prüfen. Wir klären mit Ihnen die Fakten und ermitteln Beweismittel. In über 60% der Fälle kann eine außergerichtliche Einigung im Rahmen einer verhandelten Aufhebungsvereinbarung erreicht werden. Andernfalls bereiten wir die Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Frist (§ 4 KSchG) sorgfältig vor und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Unser Team ist auch spezialisiert auf verwandte Themen wie die Kündigung aus wichtigem Grund.
Lokale Aspekte — Germany
Die Rechtsdurchsetzung bei fristlosen Kündigungen unterliegt in Germany keinen regional unterschiedlichen Gesetzen, jedoch können Gerichtspraxis und die wirtschaftliche Branchenstruktur variieren. In industriellen Ballungszentren sind Kündigungen aufgrund von Pflichtverletzungen im Betriebsablauf häufiger, während in wissensintensiven Regionen Streitigkeiten um Vertrauensbruch oder Compliance-Verstöße im Vordergrund stehen können. Unser nationales Netzwerk ermöglicht es uns, diese regionalen Nuancen zu kennen und Ihre Strategie entsprechend anzupassen. Wir vertreten Mandanten in ganz Germany, von den großen Metropolregionen bis in ländliche Gebiete.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Gesetzliche Klagefrist | 3 Wochen nach Kündigungszugang |
| Typische Verfahrensdauer (1. Instanz) | 6-12 Monate |
| Erfolgsquote außergerichtlicher Einigungen | > 60% |
| Relevanter Gesetzestext | § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| Zuständiges Gericht | Arbeitsgericht |
Technologie-Stack
- § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Betriebsratsbeteiligung
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Haeufig gestellte Fragen
Was genau ist ein 'wichtiger Grund' für eine fristlose Kündigung?
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB liegt vor, wenn dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies setzt eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus, z.B. Diebstahl, fortgesetzte Arbeitsverweigerung oder eine schwerwiegende Beleidigung. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber.
Kann ich auch bei einer fristlosen Kündigung Abfindung verlangen?
Ja, auch bei einer fristlosen Kündigung kann ein Anspruch auf eine Abfindung bestehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist (§ 1 KSchG) oder formelle Fehler aufweist. In der Praxis werden viele Verfahren durch einen Vergleich beendet, der eine Abfindungszahlung vorsieht. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Gehalt ab.
Welche Fristen muss ich nach Erhalt einer fristlosen Kündigung unbedingt beachten?
Die absolut zwingende Frist ist die dreiwöchige Klagefrist für die Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG. Sie beginnt mit dem Zugang des schriftlichen Kündungsschreibens. Versäumung führt zum Verlust des Kündigungsschutzes. Zudem sollte umgehend, idealerweise vor Klageerhebung, das Arbeitsverhältnis unter Vorbehalt weitergeführt werden, um Ansprüche auf Vergütung nicht zu gefährden ('Arbeitsplatz mit Vorbehalt').
Wie viel kostet die anwaltliche Vertretung bei einer fristlosen Kündigung in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Rechtsstreits, der sich hauptsächlich an Ihrem Bruttomonatsgehalt und der Restlaufzeit des Arbeitsvertrags orientiert. Für eine erste fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der voraussichtlichen Kosten bieten wir ein kostenpflichtiges Erstgespräch an. Ein pauschaler Richtwert für die anwaltliche Vertretung in einem Kündigungsschutzverfahren liegt häufig zwischen 1.500 und 5.000 Euro (zzgl. MwSt.), abhängig vom Verfahrensaufwand. Ein detailliertes, individuelles Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen.