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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen basiert auf einer systematischen, fallbezogenen Prüfung. Zunächst analysieren wir Ihren Vertrag und die konkreten Umstände auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Wir prüfen, ob ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegt (z.B. Vertretung, Projektarbeit, Saisonarbeit) oder ob es sich um eine sog. 'Zweckbefristung' handelt. Bei einer ohne sachlichen Grund zulässigen Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG) achten wir penibel auf die Einhaltung der gesetzlichen Höchstdauer von zwei Jahren und die maximale Anzahl von drei Verlängerungen. Statistisch gesehen werden über 30% der vor Gericht angefochtenen Befristungen für unwirksam erklärt. Wir erstellen eine detaillierte Rechtslageanalyse, kommunizieren strategisch mit dem Arbeitgeber und bereiten bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht vor.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis zeigt regionale Unterschiede in Germany. Während in wirtschaftsstarken Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet oder München befristete Verträge häufig in projektbasierten Branchen wie IT oder Consulting vorkommen, sind sie in strukturschwächeren Regionen oft mit Saisonarbeit oder unsicheren Marktlagen verbunden. Die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte kann je nach Landesarbeitsgericht variieren, insbesondere bei der Auslegung 'sachlicher Gründe'. Unser bundesweit aufgestelltes Team kennt diese regionalen juristischen Nuancen und passt die Beratungsstrategie entsprechend an, ob für Mandanten in Hamburg, Köln oder Leipzig. Wir gewährleisten so eine einheitlich hohe Expertise mit lokalem Feingefühl.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Maximale Befristungsdauer (ohne sachl. Grund) | 2 Jahre |
| Maximale Anzahl Verlängerungen | 3 Mal |
| Karenzzeit zwischen Verträgen | Mindestens 3 Jahre |
| Frist für Klageerhebung | 3 Wochen nach Zugang der Ablehnung |
| Typische Projekt Timeline | 4-8 Wochen |
Technologie-Stack
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
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Unser Team prüft Ihr Vorhaben und erstellt einen Erstbericht unverbindlich.
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Haeufig gestellte Fragen
Unter welchen Voraussetzungen ist ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund zulässig?
Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nur bei einer Neuanstellung zulässig. Sie darf maximal zwei Jahre dauern und innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängert werden. Zuvor darf mit demselben Arbeitgeber kein Arbeitsverhältnis bestanden haben, es sei denn, zwischen den Verträgen liegt eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren.
Was passiert, wenn eine unwirksame Befristung vereinbart wurde?
Ist die Befristung rechtsunwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 Satz 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu den unbefristeten Konditionen. Der Arbeitgeber kann das Verhältnis nur noch unter den strengen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes beenden.
Kann ein befristeter Vertrag vor Ablauf gekündigt werden?
Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Ansonsten endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Zeitablauf. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt jedoch stets möglich.
Wie viel kostet die anwaltliche Beratung zu befristeten Verträgen in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand, der Komplexität des Falls (z.B. Anzahl der Verträge, Vorliegen eines Sachgrundes) und der erforderlichen gerichtlichen Schritte. Als grobe Orientierung für eine umfassende Erstberatung mit Vertragsprüfung und strategischer Einschätzung liegen die Kosten typischerweise im mittleren dreistelligen Bereich. Für eine verbindliche Kosteninformation empfehlen wir, uns Ihren konkreten Fall zur Erstellung eines detaillierten Angebots vorzulegen.