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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen bei Mandaten zur Konstruktiven Kündigung folgt einem strukturierten, rechtstechnischen Prozess. Zunächst analysieren wir anhand Ihrer Unterlagen und Schilderungen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfüllt sind. Dazu zählen schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, wie systematische Mobbinghandlungen, unberechtigte Gehaltskürzungen oder die vorsätzliche Zuweisung sinnloser Tätigkeiten. Wir prüfen die Beweislage, dokumentieren den Kündigungszeitpunkt – der für die Berechnung der 3-Wochen-Frist nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidend ist – und ermitteln Ihren finanziellen Anspruch, der sich an Ihrer monatlichen Bruttovergütung und Ihrer Betriebszugehörigkeit orientiert. In über 60% der von uns bearbeiteten Fälle gelingt eine außergerichtliche Einigung. Andernfalls bereiten wir die Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht mit allen notwendigen Schriftsätzen und Beweismitteln vor.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis und die Spruchkörper der Arbeitsgerichte können innerhalb von Germany regional unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Während in großen Wirtschaftszentren und Ballungsräumen wie Germany oft komplexe Fälle aus der IT- oder Finanzbranche mit hohen Streitwerten verhandelt werden, dominieren in anderen Regionen vielleicht traditionelle Industriezweige. Unser bundesweites Netzwerk und unsere langjährige Erfahrung mit Gerichten in ganz Germany ermöglichen es uns, diese regionalen Besonderheiten in unsere strategische Beratung einfließen zu lassen. Wir passen unsere Argumentation und Verfahrenstaktik an die spezifische Rechtsprechung des zuständigen Gerichtsstandorts an, um für Mandanten aus Germany und allen anderen Regionen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Prüfungsdauer | 2-5 Werktage |
| Gesetzliche Klagefrist | 3 Wochen ab Kenntnis |
| Häufige Abfindungshöhe | 0,5 - 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Dienstjahr |
| Erfolgsquote außergerichtliche Einigung | > 60% |
| Durchschnittliche Verfahrensdauer vor Gericht | 6 - 12 Monate |
Technologie-Stack
- § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Richtlinien der Bundesarbeitsgerichtsbarkeit
- Einschlägige Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
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Haeufig gestellte Fragen
Was genau kennzeichnet eine Konstruktive Kündigung rechtlich?
Eine Konstruktive Kündigung liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber einfach nur unhöflich ist. Es bedarf einer schwerwiegenden, wesentlichen Vertragsverletzung, die dem Arbeitnehmer ein sofortiges Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. Typische Beispiele sind beharrliche Beleidigungen, rechtswidrige Gehaltskürzungen oder die dauerhafte Zuweisung unterqualifizierter Tätigkeiten mit dem Ziel der Demütigung. Die Beweislast für diese Umstände trägt der Arbeitnehmer.
Welche Frist muss ich bei einer Konstruktiven Kündigung beachten?
Die gesetzliche Klagefrist beträgt drei Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die kündigungsrelevanten Tatsachen vollständig erkannt haben. Dieser Zeitpunkt ist oft streitig. Die Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Versäumen Sie sie, ist Ihr Kündigungsschutzanspruch in der Regel unwiederbringlich verwirkt. Eine umgehende anwaltliche Prüfung ist daher unerlässlich.
Kann ich auch bei einer Konstruktiven Kündigung Arbeitslosengeld beziehen?
Ja, grundsätzlich schon. Ob eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen durch die Agentur für Arbeit verhängt wird, hängt davon ab, ob Ihnen ein 'wichtiger Grund' für die Beendigung zugestanden wird. Bei einer anerkannten Konstruktiven Kündigung liegt ein solcher wichtiger Grund in der Regel vor. Wir unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit der Arbeitsagentur, um eine Sperre zu vermeiden.
Wie viel kostet Konstruktive Kündigung in Germany?
Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats, der sich aus Ihren geltend gemachten Forderungen (z.B. Abfindung, Gehaltsnachzahlungen) ableitet. Für eine erste fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten bieten wir eine kostengünstige Ersteinschätzung an. Für die spätere außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erstellen wir Ihnen stets einen transparenten, individuellen Kostenrahmen, der sich an der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) orientiert. Ein pauschaler Preis ist aufgrund der großen Bandbreite an Fallkonstellationen nicht seriös möglich.